Vorsicht bei SEO-Angeboten und Google Platz 1 Versprechen

Hat eine SEO-Agentur ihre Pflichten erfüllt oder den Kunden bewusst getäuscht?

Ein Unternehmer, der eine Website für sein regionales Dienstleistungsangebot betreibt, wurde per E-Mail von einer SEO-Agentur kontaktiert. Die Agentur behauptete, die Website des Unternehmers sei bei Google nicht auffindbar, und warb mit Versprechungen wie „auf Platz 1 der Google-Suchergebnisse“. Im weiteren Verlauf wurde der Unternehmer von einem Vertriebsmitarbeiter der Agentur beraten, der Zugriff auf die Website des Unternehmers verlangte und die Schaltung bezahlter Werbung über „Google Ads“ in Höhe von 500 EUR pro Monat empfahl. Der Unternehmer schloss daraufhin einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten ab. Nach mehreren Monaten stellte der Unternehmer jedoch fest, dass sich seine Sichtbarkeit bei Google nicht verbessert hatte. Aufgrund dieser Umstände wurde ein gerichtlich beeideter Sachverständiger beauftragt, die durchgeführten Maßnahmen der SEO-Agentur zu prüfen und zu bewerten.

Befund des Sachverständigen

SEO-Maßnahmen (Onpage und Offpage)

  • Fehlende Onpage-Optimierung:
    • Die Website wies keine sprechenden URLs auf (z. B. „/leistungen“ statt „/page123“).
    • Wichtige Meta-Tags wie Titel-Tags und Meta Descriptions waren nicht gesetzt.
    • Inhalte der Website waren rein grafisch gestaltet (z. B. Texte als Bilder) und nicht suchmaschinenfreundlich strukturiert (fehlende Überschriften-Hierarchie wie H1, H2).
    • Keywords wurden nicht sinnvoll in den Texten integriert.
  • Keine nachhaltigen Offpage-Maßnahmen:
    • Es wurden keine qualitativen Backlinks aufgebaut.
    • Hinweise auf Blackhat-Methoden:
      • Keyword Stuffing: Übermäßige Verwendung von Schlüsselwörtern an unpassenden Stellen.
      • Cloaking: Unterschiedliche Inhalte für Suchmaschinen und Nutzer bereitgestellt.
      • Linkfarmen: Minderwertige Links von unseriösen Quellen generiert.
  • Die Agentur hatte ein Google Ads Konto erstellt, das ausschließlich auf ihren eigenen Namen lief. Der Unternehmer hatte keinen Einblick in das Konto und konnte die Kampagnenleistung nicht überprüfen. Er erhielt auch keine Reportings zu den tatsächlichen Klickkosten, Impressionenen, Klicks etc.
  • Von den monatlich vereinbarten 500 EUR für Google Ads wurden tatsächlich nur 50 EUR in Werbeanzeigen investiert; die restlichen 450 EUR wurden als „Verwaltungsgebühr“ einbehalten.
  • Die Kampagnen waren schlecht optimiert:
    • Keine gezielte Keyword-Recherche oder Zielgruppenansprache.
    • Anzeigen führten auf die unoptimierte Startseite statt auf relevante Landingpages.
    • Die letzte Optimierung war laut Protokoll bereits mehrere Monate her.

Gutachten des Sachverständigen

Die durchgeführten Maßnahmen der SEO-Agentur wurden analysiert und bewertet:

  1. Unrealistische Zielsetzung:
    Das Versprechen, eine Website auf Platz 1 bei Google zu bringen, ist aus technischer Sicht nicht verlässlich umsetzbar, da Suchmaschinen-Rankings von zahlreichen Faktoren abhängen, die nicht vollständig kontrollierbar sind.
  2. Unzureichende SEO-Arbeit:
    Die grundlegenden Onpage-Faktoren wurden nicht umgesetzt, was eine nachhaltige Verbesserung des Rankings erschwert oder verhindert.
  3. Einsatz von Blackhat-Methoden:
    Techniken wie Keyword Stuffing oder Cloaking können kurzfristig Effekte erzielen, bergen jedoch das Risiko einer Abstrafung durch Suchmaschinen und können die Sichtbarkeit langfristig beeinträchtigen.
  4. Intransparente Handhabung von Google Ads:
    Es wurde festgestellt, dass nur ein geringer Teil des vereinbarten Budgets tatsächlich in Werbeanzeigen investiert wurde. Die fehlende Einsicht in das Google Ads Konto ließ keine Überprüfung durch den Kunden zu.

Die Maßnahmen der „SEO-Agentur“ zeigen erhebliche Mängel in der fachlichen Umsetzung sowohl im Bereich SEO als auch bei der Verwaltung von Google Ads Kampagnen. Diese Mängel führten zu keinem messbaren Erfolg für den Kunden und könnten potenziell negative Auswirkungen auf die Website haben (z. B. Abstrafungen durch Suchmaschinen).